Gefördert vom Fonds Darstellende Künste aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Residenzförderung des Fonds Darstellende Künste in Kooperation mit Libken 2026
Informationen für Bewerber*innen
Der Fonds Darstellende Künste vergibt 2026 erneut Residenzförderungen für ergebnisoffene künstlerische Vorhaben.
Unterstützt werden u.a. künstlerische Labore, Recherchen und Konzeptentwicklungen für zukünftige Produktionen.
Ziel der Förderung ist es, Begegnung, Austausch und Zusammenarbeit zwischen Künstler*innen und Residenzorten zu ermöglichen.
Zur Residenzförderung 2026
Die Förderung richtet sich direkt an Künstler*innengruppen. Antragstellung und finanzielle Abwicklung erfolgen vollständig über die jeweilige Gruppe.
Eine Residenz findet immer in Kooperation mit einem Residenzort statt. Für die Bewerbung beim Fonds benötigen die Künstler*innen daher eine Residenzort- bzw. Spielstättenbescheinigung.
Pro Residenzort können sich maximal zwei Künstler*innen-Gruppen bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist trifft das Kuratorium des Fonds die Förderentscheidung.
Förderumfang
- Fördersumme: 5.000–10.000 Euro pro Residenz (Vollförderung)
- Auszahlung der Mittel direkt an die Künstler*innen-Gruppe
- Mindestens 80 % Honorarkosten im Kosten- und Finanzierungsplan
- Sachkosten bis max. 20 % des Gesamtbudgets
- Sachkosten können u. a. für Raumnutzung oder Übernachtungen im Rahmen der Zusammenarbeit am Residenzort eingesetzt werden
Residenz bei uns
Als Residenzort freuen wir uns, bis zu zwei Künstler*innen-Gruppen für eine Residenz bei uns zu begleiten.
Eingeladen sind sowohl bestehende Gruppen als auch neu entstehende künstlerische Zusammenarbeiten.
Der Residenzzeitraum kann zwischen dem 15. Mai und dem 15. November 2026 liegen und auch in mehreren Arbeitsphasen stattfinden.
Der genaue Zeitraum wird gemeinsam abgestimmt.
Bitte beachtet, dass Übernachtungskosten in Libken im Rahmen der Residenz aus der Fördersumme gedeckt werden müssen.
Inhaltlicher Fokus
Die Residenzmöglichkeit in Libken richtet sich an Projekte, die Formen des Zuhörens im ländlichen Raum und partizipative Arbeitsweisen in den Mittelpunkt stellen.
Darunter fallen u.a. Vorhaben, die sich mit Themen wie Gemeinschaft, Care, Ehrenamt sowie Erinnerungs- und Transformationserfahrungen
in Dörfern und ihren sozialen Gefügen auseinandersetzen.
Eingeladen sind insbesondere bestehende oder bereits begonnene Projekte, die in diesem thematischen Feld verortet sind
und während der Residenz vertieft oder weitergeführt werden sollen.
Bewerbung & Fristen Libken
Künstler*innen-Gruppen, die ein passendes Residenzvorhaben in Libken umsetzen möchten,
können sich bis zum 10. Februar 2026 bei uns melden.
Bis 15. Februar 2026 klären wir gemeinsam mit den ausgewählten Gruppen,
welche Vorhaben in Libken realisiert werden können.
Für die Bewerbung benötigen wir von euch:
1) Eine max. 2-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innengruppe und der bisherigen
künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit als PDF-Dokument
2) Eine max. 2-seitige, alle wesentlichen Aspekte des Residenzvorhabens umfassende Beschreibung als PDF-Dokument.
Die Adresse für euer Projektvorhaben mit dem Betreff „Zuhören“ lautet: contact@libken.de
Hinweis: Wir können maximal zwei Bescheinigungen für dieses Förderprogramm ausstellen.
Fristen Fonds Darstellende Künste / Bitte unbedingt beachten:
Die Bewerbungsfrist beim Fonds Darstellende Künste lautet: 02. März 2026.
Für die Bewerbung auf dem Portal des DAKU sind viele Unterlagen nötig.
Schaut bitte, ob ihr alle Anforderungen in so kurzer Zeit generell erfüllen könnt,
bevor ihr euer Projekt an uns schickt.


